Brandschutz
Bewertung von Bestandsgebäuden und Neubauten in brandschutztechnischer Hinsicht
Erstellung von Brandschutz-Konzepten und Brandschutz-Nachweisen nach §11 Bauvorlageverordnung:
- für die Gebäudeklassen I-V,
- für Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten),
- sowie Brandschutz im Industriebau nach Industriebaurichtlinie (IndBauRi) nach Verfahren 6.
Nachweisberechtigung:
Ich bin seit 2005 eingetragener Brandschutzplaner nach Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO und habe die Nachweisberechtigung für den Brandschutznachweis der Gebäudeklasse IV.