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Brandschutz

Bewertung von Bestandsgebäuden und Neubauten in brandschutztechnischer Hinsicht

Erstellung von Brandschutz-Konzepten und Brandschutz-Nachweisen nach §11 Bauvorlageverordnung:

  • für die Gebäudeklassen I-V,
  • für Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten),
  • sowie Brandschutz im Industriebau nach Industriebaurichtlinie (IndBauRi) nach Verfahren 6.

Nachweisberechtigung:
Ich bin seit 2005 eingetragener Brandschutzplaner nach Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO und habe die Nachweisberechtigung für den Brandschutznachweis der Gebäudeklasse IV.