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Energieberatung

  • Energetische Beurteilung und Berechnung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (nach DIN 4108/4110 sowie DIN 18599).
  • Erstellung von Energieausweisen für Neubau und Sanierung, Verbrauchs- und Bedarfsabhängig
  • Untersuchung verschiedener Alternativen und Beratung bezüglich der Wirtschaftlichkeit
  • Beratung hinsichtlich öffentlicher Fördermittel, Unterstütuzng bei der Beantragung

Bei der Energieberatung wird die Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik energetisch bewertet.
Die Berechnungen orientieren sich an den in der Energieeinsparverordnung 2009 festgelegten Verfahren.
Die Energieberatung dient der Erfassung des energetischen Zustandes des Gebäudes und der Entwicklung von Konzeptionen zur Verbesserung des energetischen Zustandes.

Nachweisberechtigung:
nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigter Architekt